Ein selbstfahrender Kran ist laut Definition der Königlichen Verordnung 837/2003 vom 27. Juni (Amtsblatt BOE Nr. 170 vom 17. Juli) ein Hebezeug mit diskontinuierlichem Betrieb zum Anheben und Verteilen von an Haken oder anderen Befestigungsmitteln gehängten Lasten mit eigenen Antriebs- und Fahrmitteln oder als Bestandteil einer Anlage mit solchen Mitteln, die ihm ein Fahren auf öffentlichen Straßen oder Geländen ermöglichen.
Alle unsere Kranführer besitzen den offiziellen Führerschein für selbstfahrende Kräne des Typs „B”, der seit Juli 2005 vom Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel für die Montage und Bedienung von Kränen aller Gewichtsklassen vorgeschrieben ist.